Vertragsrecht
Vertragsrecht ist eine unverzichtbare aber höchst komplexe Rechtsmaterie. Gerade bei der Erstellung von Verträgen muss der Berater über fundierte und aktuelle Kenntnisse der betreffenden Rechtsmaterie verfügen, sämtliche Eventualitäten bedenken und im Sinne des Auftraggebers wirksam regeln. Wir bieten diese zusätzliche juristische Dienstleistung in sämtlichen von uns betreuten Rechtsbereichen an. Wir erstellen Arbeits-, Ehe-, Erb-, Überlassungs-, Kauf-, Gesellschafts-, Miet-, Lizenz- und sonstige Kooperationsverträge auch mit internationalem Bezug. Wir überprüfen und optimieren bestehende Verträge und beraten unsere Auftraggeber im Rahmen der Durchführung von Vertragsverhältnissen. Weiter erstellen und überprüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, hinsichtlich derer aufgrund sich laufend ändernder gesetzlicher Bestimmungen und Rechtsprechung immer wieder Handlungsbedarf besteht.
Als spezialisierter Ansprechpartner im Fachbereich Vertragsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Otto in Zusammenarbeit mit den weiteren Rechtsanwälten unserer Kanzlei zur Verfügung.