Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten setzen nicht nur fachliche Kompetenz voraus, sondern erfordern auch ein besonderes persönliches Engagement des Verteidigers. Wir bieten diese umfassende Betreuung in allen Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, schwerpunktmäßig jedoch im Bereich der Vermögensdelikten, Eigentumsdelikten, Urkundsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Betäubungsmitteldelikten und Verkehrsdelikten an.
Als spezialisierte Ansprechpartner stehen Ihnen im Fachbereich Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zur Verfügung: Herr Rechtsanwalt Christian Lang und Frau Rechtsanwältin Barbara von Stetten