Gewerblicher Rechtsschutz

Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst all diejenigen Vorschriften und Gesetze, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen der Beteiligten dienen. Hierzu gehören insbesondere Patent-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht. Wir beraten und vertreten Sie in ausgewählten Angelegenheiten des Marken-, Urheber-, und Wettbewerbsrechts, beispielsweise der Überprüfung, Anmeldung und Überwachung von Marken sowie der Durchsetzung von oder der Verteidigung gegen marken-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Ansprüche.


Als Ansprechpartner im Fachbereich gewerblicher Rechtsschutz stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Otto und Herr Rechtsanwalt Jochen Völter
In den von uns nicht unmittelbar betreuten Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes haben wir fachlich spezialisierte Kooperationspartner zur Hand.