Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Pacht
Miete und Eigentum stehen in einem Spannungsverhältnis, das eine Unmenge an Konfliktpotential birgt. In Wohnraummietverhältnissen sieht der Gesetzgeber einen hohen Mieterschutz vor und schränkt die vertragliche Gestaltungsfreiheit der Parteien stark ein, während bei Geschäftsraummietverhältnissen ein wesentlich größerer Verhandlungsspielraum besteht. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung vor Vertragsabschluss kann viele Konflikte vermeiden und Ärger ersparen.
Als Wohnungseigentümer unterliegen Sie der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung und ergänzend dem Wohnungseigentumsgesetz, das im Jahr 2007 novelliert wurde. Die äußerst komplexe Materie des WEG stellt hohe Anforderungen an die anwaltlichen Interessenvertreter.
Wir beraten und unterstützen Eigentümer, Vermieter und Mieter von Geschäfts- und Wohnraum, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen Belangen des Mietrecht und Wohnungseigentumsrechts, insbesondere bei der
- individuellen Gestaltung und Überprüfung von befristeten und unbefristeten Geschäfts- und Wohnraummietverträgen als auch Pacht
- Überprüfung und Geltendmachung von Mängeln der Mietsache
- Überprüfung und Geltendmachung von Mietzinserhöhungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Betriebskostenforderungen
- Realisierung von Mietzinsrückständen
- Überprüfung und Geltendmachung von außerordentlichen oder ordentlichen Beendigungen eines Mietverhältnisses, insbesondere Kündigungen
- Überprüfung von Vertragsübernahmen und Zulässigkeit einer Untervermietung
- Rückgabe der Mietsache
- Durchsetzung der Zwangsräumung
- Abrechnung der Kaution
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Mietsache
- Formulierung von gesetzlich zulässigen Beschlussanträgen für die Wohnungseigentumsversammlungen
- Überprüfung und Anfechtung von Wohnungseigentumsbeschlüssen
- Geltendmachung von Wohngeldrückständen
Als spezialisierte Ansprechpartner im Fachbereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehen Ihnen zur Verfügung: Herr Rechtsanwalt Christian Lang und Frau Rechtsanwältin Barbara von Stetten