Gesellschaftsrecht
Das Recht der Personenvereinigungen und juristischen Personen insbesondere des BGB, HGB, GmbHG und AktG stellt eine komplexe Gesetzesmaterie dar, die dem juristischen Berater ein Höchstmaß an Kompetenz abverlangt. Wir beraten insbesondere Gründer, Gesellschafter, Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände bei der Gründung, Durchführung und Abwicklung von Gesellschaften. Besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Gründungsberatung und Gründung von Personengesellschaften aller Art.
Als spezialisierter Ansprechpartner im Fachbereich Gesellschaftsrecht steht Ihnen
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Otto zur Verfügung.