Familienrecht

Ehe, Partnerschaft und Familie sind regelmäßig Zentrum und Inhalt unseres privaten Lebens, sie können aber oftmals auch Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen sein. Umso wichtiger ist eine fachlich kompetente und persönlich unterstützende anwaltliche Beratung, die im Interesse aller Beteiligten die Lösung, nicht die Konfrontation zum Ziel hat. Wir beraten und vertreten Sie deshalb in allen Angelegenheiten des Familienrechts, wie insbesondere bei der

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Gestaltung von Verträgen zur Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Durchführung der Ehescheidung und Folgesachen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgang, Hausrat, Ehewohnung)
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen/-pflichten
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs
  • Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs
  • Regelung der Hausratsverteilung und der Zuweisung der Ehewohnung
  • Regelung der Verteilung des gemeinsamen Vermögens (Immobilien, Geldanlagen, Schulden, etc.)
  • Beratung und Vertretung in Kindschaftssachen (Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft)
  • Durchführung von Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Beratung und Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten

Als spezialisierte Ansprechpartner stehen Ihnen im Fachbereich Familienrecht zur Verfügung:
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Otto und Frau Rechtsanwältin Barbara von Stetten, Fachanwältin für Familienrecht