Erbrecht

Erben und Vererben bieten enormes Konfliktpotential. Auch zeigen sich in kaum einem Rechtsbereich infolge unzureichender und verspäteter Beratung für die Beteiligten größere Defizite mit oftmals mehr als unerwünschten und unerfreulichen Ergebnissen. Eine optimale Nachlassgestaltung setzt zwingend eine fundierte rechtliche Beratung voraus. Gleiches gilt für die spätere Abwicklung des Erbfalles. Dies stellt nicht nur die Umsetzung des wirklichen Willens des Erblassers sicher, sondern hilft auch allen Beteiligten, unnötigen Streit zu vermeiden. Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts. Hierzu gehören unter anderem:

  • Testamente und Erbverträge
  • steuerrechtlich motivierte Gestaltungen, vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Nachlassabwicklung, d.h. Auflösung (Auseinandersetzung) von Erbengemeinschaften, Teilungsanordnungen
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
  • Vermächtnisse, Auflagen, Bedingungen und Befristungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassinsolvenz
  • Enterbung
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbschafts- bzw. Erbteilskauf
  • Internationales Erbrecht
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Als spezialisierter Ansprechpartner steht Ihnen im Fachbereich Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Otto zur Verfügung.