Baurecht und Architektenrecht

Das Baurecht und Architektenrecht umfasst Rechtsbereiche, die aufgrund ihrer Komplexität höchste Anforderungen an Ihren juristischen Interessenvertreter stellen. Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker, Architekten und Ingenieure sowie private Bauherren, Eigentümergemeinschaften, Käufer und Auftraggeber in allen Fragen des Bauvertragsrechts, Bauträgerrechts, Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts, insbesondere

  • der Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (selbständiges Beweisverfahren, Bauhandwerkersicherung, einstweilige Verfügung, Arrest)
  • der Vergütung von Architekten und Ingenieuren
  • der Vergütung von Bau- und Werkunternehmern
  • der Klärung von Ansprüchen aus Bauverzögerungen und Leistungsänderungen
  • der Beseitigung baulicher Mängel (Nachbesserung/Nacherfüllung)
  • der Gewährleistung von Architekten, Sonderfachleuten und Bauunternehmern
  • der Abwicklung von Bauunternehmer- bzw. Bauträgerinsolvenzen
  • der Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen und Auflagen bzw. deren Versagung

Als spezialisierte Ansprechpartner stehen Ihnen im Fachbereich Bau- und Architektenrecht zur Verfügung:
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Otto, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Herr Rechtsanwalt Jochen Völter