Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht hat nicht nur in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten eine besondere Bedeutung. Arbeit sichert unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage, die des Arbeitnehmers wie des Unternehmers. Wir vertreten deshalb Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere der
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen einschließlich „AGB-Kontrolle“
- Beratung in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Einzelfragen
- Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Gestaltung und Überprüfung von Abwicklungsvereinbarungen
- Betriebsverfassung und des Tarifrechts
- außergerichtlichen und prozessualen Vertretung in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten
- Betriebsnachfolge
- Entgeltfortzahlung, des Urlaubsrechts sowie sämtlicher arbeitsrechtlicher Nebengesetze
Als spezialisierte Ansprechpartner stehen Ihnen im Fachbereich Arbeitsrecht zur Verfügung:
Herr Rechtsanwalt Christian Lang, Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Herr Rechtsanwalt Jochen Völter