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Vergütungsvereinbarung

Alternativ zur Abrechnung nach RVG bieten wir unseren Mandanten auch eine Vergütungsbemessung auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung an. Gerade unsere gewerblichen Mandanten greifen hierauf gerne zurück. In bestimmten ausgewählten Fachbereichen ist die Abrechnung auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung obligatorisch, worüber wir selbstverständlich vor Annahme des Mandats aufklären.

Vergütungsvereinbarungen existieren als Pauschalvereinbarungen und Zeithonorarvereinbarungen, wobei letztere die Regel sind. Die Vergütung erfolgt in diesem Fall nach einem fest vereinbarten Stundensatz, der je nach Rechtsbereich und Schwierigkeit der Angelegenheit variiert. Die Abrechnungen erfolgen jeweils monatlich unter Angabe der geleisteten Tätigkeiten, um volle Kostentransparenz zu gewährleisten.

Vergütungsvereinbarungen haben den Vorteil, dass der Mandant nur die tatsächlich erbrachte Leistung zu bezahlen hat und wir die für unsere Mandanten tatsächlich geleistete Arbeit auch vergütet erhalten.