Erstberatung
Bei der Erstberatung handelt es sich um eine erste Beratung in einer Rechtsangelegenheit. Sie wird, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts in dieser ersten Beratung erschöpft, gesondert zu einem begrenzten Gebührensatz abgerechnet. Dies soll dem Rechtssuchenden die Entscheidung, sich mit seiner Rechtsangelegenheit an einen kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, erleichtern.
Die Vergütung für eine anwaltliche Erstberatung liegt je nach Dauer und Schwierigkeit in der Regel zwischen € 80,00 und maximal € 190,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese Gebührenbegrenzung entfällt, wenn weitere Beratungsgespräche oder anwaltliche Tätigkeiten erfolgen.