Honorar
Qualität macht sich in jeder Hinsicht bezahlt.
Wir bieten unseren Mandanten spezialisierte und kompetente Rechtsdienstleistung gegen angemessene, vernünftige und transparente Vergütung. Die Honorierung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder wahlweise auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Erstberatungen rechnen wir auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab.